Barrierefreiheit betrifft den ganzen Veranstaltungsweg
Bei einer Tanzveranstaltung in Stuttgart können Gebäudezugang und tatsächlicher Besuch unterschiedlich gut zusammenpassen. Ein stufenloses Foyer sagt noch nichts über den Weg zum Platz. Ein ausgewiesener Rollstuhlplatz sagt nichts über eine nutzbare Tanzfläche. Entscheidend ist die zusammenhängende Strecke vom Ankommen über deinen Aufenthaltsort bis zur Toilette und zum Verlassen des Gebäudes.
Eine Angabe ist nur so weit belastbar, wie sie deinen konkreten Besuch beschreibt. Eine Information zum Haus kann Orientierung geben; ein bestimmter Saal, eine temporäre Bestuhlung oder ein anderer Eingang können zusätzliche Bedingungen schaffen. Auch eine ältere Beschreibung des Opernhauses oder Theaterhauses ist kein aktueller Nachweis für einen barrierefreien Besuch. Für diese Häuser wird hier deshalb keine Zugänglichkeit zugesagt.
Bei einer Aufführung brauchst du einen nutzbaren Platz mit Sicht auf die Bühne. Beim Mittanzen brauchst du zusätzlich Bewegungsraum, einen geeigneten Untergrund und eine erreichbare Pausenposition. Beides kann selbst innerhalb derselben Veranstaltung verschieden sein. Wie Veranstalter Platzarten organisatorisch trennen, erklärt der Beitrag über Ticketkontingente für Veranstaltungen. Ein allgemeines Eintrittsticket ersetzt keine konkrete Platzzuordnung. Halte außerdem auseinander, was veröffentlicht, individuell bestätigt oder noch unbekannt ist: Diese drei Zustände dürfen in deiner Planung nicht ineinanderlaufen.



