Beim Zugang zählt dein gesamter Hintergrund
Bei einer Tanztherapie-Ausbildung bezeichnet Zugang die formalen und persönlichen Bedingungen, unter denen du aufgenommen werden kannst. Dazu können ein bestimmter Bildungsabschluss, eine einschlägige berufliche Qualifikation, praktische Erfahrung mit Menschen oder dokumentierte Bewegungserfahrung gehören. Ob ein Studium vorausgesetzt wird, andere Berufsabschlüsse zugelassen sind oder zusätzliche Nachweise nötig werden, lässt sich nicht aus der Bezeichnung des Angebots ableiten.
Für eine Ausbildung in Deutschland sind die jeweils aktuellen Ausbildungsstandards des Berufsverbands der TanztherapeutInnen Deutschlands (BTD) eine wichtige Orientierung. Gleiche vor einer Bewerbung in einem Schritt diese Standards mit den datierten Zulassungs- und Ausbildungsunterlagen des Anbieters ab. Dabei zählen der konkrete Ausbildungsgang und die ausdrücklich genannten Bedingungen, nicht allein ein allgemeiner Verweis auf den Verband. Hier werden keine aktuell gültigen Mindeststunden oder Zulassungsgrenzen behauptet.
Persönliche Eignung meint etwas anderes als technische Virtuosität. Du solltest Rückmeldungen aufnehmen, Unsicherheit aushalten und deine eigenen Grenzen wahrnehmen können. Auch ein Aufnahmegespräch oder eine praktische Eingangssituation kann zum Verfahren gehören. Sie wäre keine Tanzprüfung im üblichen Sinn: Schwierige Figuren sagen wenig darüber aus, wie aufmerksam du mit anderen Menschen und mit dir selbst umgehst.


