Ein konkretes Lernziel macht den Auftrag greifbar
Privater Tanzunterricht kann Technik, Figuren, musikalisches Timing oder eine festgelegte Choreografie behandeln. Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Vorbereitung. „Wir wollen sicherer werden“ beschreibt ein Gefühl, aber noch keinen bearbeitbaren Unterrichtsauftrag. „Wir verlieren nach der Rechtsdrehung den Takt“ benennt dagegen einen Moment, den eine Lehrkraft beobachten und gezielt korrigieren kann.
Buche eine vereinbarte Unterrichtsleistung, keine garantierte Beherrschung einer Figur. Wie schnell eine Bewegung gelingt, hängt unter anderem von deiner Erfahrung und dem Üben zwischen den Terminen ab. Ein sinnvoller Zielumfang nennt deshalb den Gegenstand: beispielsweise Einstieg, Gewichtswechsel und Abschluss einer Drehung, ergänzt um eine Übung für zu Hause. Beim gemeinsamen Lernen der Rumba kann schon die Abstimmung eines einzigen Gewichtswechsels ein vollständiges Unterrichtsanliegen sein.
Der Auftrag sollte außerdem zur Erfahrung der Lehrkraft passen. Unterrichtserfahrung im gewünschten Stil und verständliche Bewegungskorrekturen sind für deine Buchung aussagekräftiger als ein allgemeiner Hinweis auf Bühnenerfahrung. Für die Einordnung dessen, was ein Beitrag abdeckt, hilft der Ratgeber zu Leistungen und Vereinbarungen beim Tanzunterricht. Für deine Privatstunde bleibt entscheidend, welche dieser Leistungen tatsächlich Bestandteil deines konkreten Auftrags sind.


