Die Onlinebuchung eröffnet nur die erste Prüfung
Wenn du privat einen Tanzkurs bei einer gewerblichen Tanzschule online buchst, treffen häufig ein Verbraucher und ein Unternehmer aufeinander. Für einen Fernabsatzvertrag sieht § 312g Absatz 1 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht vor. Das gilt aber nur, soweit keine gesetzliche Ausnahme einschlägig ist. Die Internetbuchung allein ist deshalb noch keine Zusage, dass du dich wieder vom Vertrag lösen kannst.
Entscheidend ist außerdem, wann der Vertrag zustande kommt. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung muss noch keine Annahme deiner Buchung sein. Je nach Buchungsablauf entsteht der Vertrag unmittelbar oder erst mit einer verbindlichen Bestätigung. Für einen bestehenden Dienstleistungsvertrag knüpft der mögliche Fristbeginn grundsätzlich an den Vertragsschluss an, nicht an die erste Tanzstunde.
Auch eine Buchung per E-Mail kann Fernabsatz sein. Ein bloß zufälliger E-Mail-Austausch genügt dafür allerdings nicht zwingend: Der Anbieter muss ein organisiertes System für solche Vertragsabschlüsse nutzen. Wenn du dagegen die verbindliche Vereinbarung bereits vor Ort getroffen hast, macht eine später zugesandte Bestätigung daraus keinen neuen Onlinevertrag.
Die Art des Unterrichts bleibt ebenfalls wichtig. Ein Line Dance Onlinekurs kann live stattfinden oder aus abrufbaren Videos bestehen. Digitale Inhalte unterliegen teilweise anderen Widerrufsregeln als eine gebuchte Unterrichtsdienstleistung.



