Ein Briefing übersetzt dein Kursniveau in Unterricht
„Mittelstufe“ beschreibt keine verlässliche Ausgangslage. In deiner Tanzschule kann das sichere Grundschritte bedeuten, bei der Gastlehrkraft bereits flüssige Kombinationen mit Rhythmuswechseln. Beschreibe beobachtbares Können statt einer Kursbezeichnung. Für einen Salsa-Workshop wäre beispielsweise brauchbar: „Die Gruppe hält den Grundrhythmus und tanzt einfache Rechtsdrehungen; bei Richtungswechseln verliert sie häufig den Anschluss.“ Daraus lässt sich eine Übungsfolge entwickeln. Eine bloße Angabe wie „zwei Jahre Tanzerfahrung“ liefert diese Grundlage nicht.
Verbinde die Beschreibung mit einem erreichbaren Ergebnis, etwa: Die Teilnehmenden können nach dem Workshop einen Richtungswechsel im Grundrhythmus wiederholen. Deine Überlegungen zur Zielgruppe deiner Tanzschule helfen dabei, passende Vorkenntnisse zu benennen. Gib außerdem an, ob solo, im festen Paar oder mit Rollenwechsel unterrichtet wird. So muss die Lehrkraft nicht erst im Raum herausfinden, wie ihre Übungen funktionieren können.
Das Briefing ist die gemeinsame Arbeitsgrundlage, kein vorgeschriebenes Unterrichtsskript. Die Gastlehrkraft entscheidet fachlich über Übungsaufbau und passende Varianten. Du lieferst die Bedingungen, unter denen sie arbeitet. Die Einbettung in eine Tanzveranstaltung mit funktionierendem Ablauf bleibt eine eigene Aufgabe. Gagen, Verträge und aufenthaltsrechtliche Fragen gehören nicht in diese Unterrichtsanleitung; dafür brauchst du gesonderte Betriebsunterlagen.


