Der tatsächliche Ablauf beschreibt deine Musiknutzung
Für die GEMA im Tanzunterricht ist eine Beschreibung hilfreich, die erkennen lässt, welche Rolle Musik in deinem Angebot spielt. Im Unterricht begleitet sie beispielsweise Grundschritte, Figuren oder Rhythmusübungen. Die Lehrkraft unterbricht die Wiedergabe, erklärt und korrigiert. Bei einem Übungsabend kann dagegen freies Tanzen im Vordergrund stehen, während eine Lehrkraft nur gelegentlich unterstützt. Diese Beobachtungen beschreiben den Betrieb, sie legen noch keine rechtliche oder tarifliche Einordnung fest.
Bei einer Tanzveranstaltung gehört außerdem in die Beschreibung, wer teilnehmen kann: ausschließlich eine feste Kursgruppe, angemeldete Gäste oder ein breiter zugängliches Publikum. Der Name „Übungsparty“ beantwortet diese Frage ebenso wenig wie die Tatsache, dass der Abend in deinem eigenen Studio stattfindet.
Trenne Angebote nach ihrem tatsächlichen Ablauf, nicht nur nach ihrem Kalendereintrag. Für jedes Format hältst du Ort, Häufigkeit, Dauer, Teilnehmendenkreis, Zugang und die Art der Musikwiedergabe fest. Dein Stundenplan für die Tanzschule liefert dafür Termine und Wiederholungen. Mischformate beschreibst du mit ihren Unterrichts- und freien Tanzphasen, statt sie pauschal einer Seite zuzuordnen.




