Die Zusage zählt erst mit einer machbaren Übergabe
Eine freie Lehrkraft ist noch keine einsatzfähige Vertretung. Sie muss den Tanzstil und den aktuellen Unterrichtsstand abdecken, rechtzeitig eintreffen und die Stunde ohne improvisierte Suche nach Musik oder Raumzugang beginnen können. Bei einem Salsa-Kurs reicht etwa die Angabe „Mittelstufe“ nicht: Entscheidend sind die zuletzt geübte Figur, ihre Zählweise und das Thema, an dem die Gruppe gerade arbeitet. Eine passende Wiederholungsstunde kann sinnvoller sein als neuer Stoff ohne Anschluss.
Behandle eine offene Anfrage niemals als bestätigte Vertretung. Bis zur verbindlichen Zusage bleibt der Termin intern in Bearbeitung. Eine Person führt die Entscheidung zusammen; Empfang und Lehrkräfte beziehen sich auf denselben Eintrag. Zur Verwaltung deiner Tanzschule gehört deshalb auch ein klar benannter Ort für diesen Bearbeitungsstand.
Der Entscheidungspunkt richtet sich nach dem verbleibenden Vorlauf: Anreise der Gruppe, Übergabe und Erreichbarkeit müssen noch möglich sein. Er ist keine allgemeingültige Minutenfrist. Die bestehenden Raum- und Lehrzeitdaten aus deinem Stundenplan liefern dafür die Grundlage. Ändere bei einem einzelnen Ausfall den konkreten Termin, nicht versehentlich die ganze Kursserie.



