Drei Zusagen betreffen drei verschiedene Leistungen
Bei einem Tanzkurs für Singles kann eine Teilnahmegarantie zunächst bedeuten: Du darfst ohne mitgebrachten Tanzpartner am gebuchten Unterricht teilnehmen. Die Zusage betrifft dann deine Aufnahme. Sie sagt für sich genommen weder, mit wem du tanzt, noch wie viel der Stunde du gemeinsam übst. Auch eine Zahlungsbestätigung erweitert diesen Umfang nicht automatisch.
Eine Garantie für einen Übungspartner betrifft dagegen das Gegenüber in den gemeinsamen Übungsphasen. Der Anbieter sagt damit eine Leistung zu, die über den bloßen Platz hinausgeht. Ob sie jede Partnerübung, bestimmte Termine oder nur einen beschriebenen Teil des Unterrichts umfasst, hängt vom Wortlaut ab. Eine namentlich festgelegte Person folgt daraus noch nicht.
Die dritte Variante ist eine feste Zuteilung: Für einen beschriebenen Zeitraum sollst du mit derselben Person lernen. Das ist eine andere Zusage als die bloße Verfügbarkeit irgendeines Gegenübers. Wie eine Tanzpartnerzuteilung im Singlekurs zustande kommt, ist eine eigene organisatorische Frage. Für die Garantie zählt zunächst nur, ob diese feste Verbindung überhaupt ausdrücklich zugesagt wird.




