Ein voller Raum ist noch keine tragfähige Rechnung
Deine Kalkulation braucht eine feste Einheit: beispielsweise einen gesamten Kursblock, einen Privatstundentermin oder ein Workshop-Ticket. Zählst du bei einem Paarkurs Personen, muss auch der Preis pro Person ausgewiesen sein. Ein Paarpreis braucht dagegen bezahlte Paare als Divisor. Die Verwaltung deiner Kursbuchungen liefert dafür tatsächliche Belegungsdaten statt bloßer Anmeldungswünsche.
Ausdrücklich ausgedachtes Rechenbeispiel, keine Preisempfehlung: Ein Kursblock umfasst acht Unterrichtseinheiten zu jeweils einer Stunde. Zusammen mit vier Stunden Vorbereitung und Verwaltung entstehen zwölf Arbeitsstunden. Bei einem angenommenen kalkulatorischen Arbeitswert von 40 Euro je Stunde sind das 480 Euro. Acht Raumstunden zu angenommenen 20 Euro ergeben 160 Euro; der zugeordnete Gemeinkostenanteil beträgt beispielhaft 80 Euro. Die Gesamtkosten liegen damit bei 720 Euro.
Bei acht erwarteten bezahlten Personen ergeben sich 90 Euro Kosten je Buchung. Mit einem frei angenommenen Überschuss von insgesamt 80 Euro wären es 100 Euro je Buchung auf dieser Rechenbasis, noch vor der Überleitung zum veröffentlichten Endpreis. Die Werte müssen auf einer einheitlichen steuerlichen Grundlage stehen. Der Überschuss ist nicht automatisch dein verfügbares Einkommen.
Das Beispiel zeigt: Die Unterrichtszeit allein unterschätzt den Aufwand. Ob dein Preis den laufenden Tanzschulbetrieb trägt, hängt auch davon ab, wie vollständig du gemeinsame Kosten zuordnest.




