Die Aufnahme würdigt eine Praxis, keinen Ort
Im November 2017 wurde der Wiener Walzer, gespielt, getanzt und gesungen, in das österreichische Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Für Wien ist daran wichtig, dass die Anerkennung nicht auf eine berühmte Melodie oder einen repräsentativen Saal beschränkt ist. Gemeint ist ein Zusammenhang von Können und kultureller Praxis.
Das österreichische Verzeichnis ist eine nationale Liste im Rahmen der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe. Die österreichische UNESCO-Kommission führt dieses Verzeichnis. Daraus wird weder eine UNESCO-Welterbestätte noch automatisch ein Eintrag auf einer internationalen UNESCO-Liste. Beim Welterbe geht es um Stätten, beim immateriellen Kulturerbe um Praktiken und das Wissen der Menschen, die sie ausüben.
Die drei Wörter im Eintrag sind deshalb keine beiläufige Ergänzung. Gespielt verweist auf musikalische Ausführung, getanzt auf verkörpertes Wissen im Paar, gesungen auf die stimmliche Gestaltung. Nicht jede Aufführung muss alle drei Formen vereinen. Der Eintrag macht vielmehr deutlich, dass der Wiener Walzer nicht allein mit Tanzschritten beschrieben werden kann. Seine Anerkennung ist außerdem kein Gütesiegel für einen bestimmten Kurs und keine Bewertung einzelner Tänzerinnen und Tänzer.







