Ballbesuch, Auftritt und Probe sind getrennte Zusagen
Mit einem externen Tanzpartner ist hier eine Person gemeint, die nicht zum vorgesehenen Abijahrgang gehört. Das kann jemand aus einer anderen Schule, einem anderen Jahrgang oder außerhalb der Schule sein. Welche dieser Gruppen teilnehmen darf, legen die Verantwortlichen für euren Ball fest. Aus dem Wort „extern“ allein folgt deshalb noch keine Entscheidung.
Beim Ballbesuch geht es zunächst um den Einlass: Ist deine Begleitung als Gast zugelassen und erfüllt sie die dafür geltenden Bedingungen? Beim Eröffnungstanz geht es um einen geplanten Auftritt mit festgelegter Besetzung. Dafür braucht das zuständige Team eine eindeutige Zuordnung, wer mit wem teilnimmt. Der Zugang zu einer schulischen Probe ist wiederum eine Frage des Übungsorts und der dort geltenden Regeln.
Eine Zusage gilt nur für den Bereich, den sie tatsächlich nennt. „Du darfst jemanden mitbringen“ sagt noch nichts darüber aus, ob diese Person in der Eröffnung vorgesehen ist. Besonders verständlich wird die Trennung bei den verschiedenen Formaten für den Abiball-Eröffnungstanz: Ein geplanter Auftritt hat andere Teilnahmebedingungen als der freie Tanz nach dem Programm.




